Wir haben bis einschließlich Wochentag, Datum geschlossen. Unsere Geschäftszeiten sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Samstag und Sonntag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Nach DGUV Vorschrift 2 - der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gibt es zwei verschiedene Modelle für die Regelbetreuung. Ein Modell bis 10 Beschäftigte und ein Modell für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Darüber hinaus beschreibt die Vorschrift das sogenannte Unternehmermodell.

Was bedeutet Regelbetreuung?

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 3 und § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Aufgaben, die sich aus § 3 und § 6 ASiG in Verbindung mit der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Verwaltungsberufsgenossenschaft ergeben sind u.a:

  • Betriebsbegehungen und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
  • Gefährdungsbeurteilungen - auch psychische Gefahren müssen erfasst werden
  • Gesundheitsschutz - zum Beispiel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Unterweisungen - nach Bedarf

Was bedeutet alternatives Betreuungsmodell?

Wenn Du als Unternehmer:in (noch) betrieblich eingebunden bist und maximal 30 bzw. 50 Beschäftigte hast, kannst Du Deinen Arbeitsschutz selbst organisieren. 

Unser Leistungsspektrum:

  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für ausgewählte Unternehmen in der Größenordnung bis max. 500 MA.
  • Beratung fü kleinere Unternehmen.