Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Die Pflicht für ein Unternehmen zur Unterweisung seiner Beschäftigten ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen. Eine wesentliche Quelle ist das Arbeitsschutzgesetz. Beschäftigte müssen in der Regel mindestens jährlich zu den relevanten Gefährdungsthemen in ihrem Unternehmen und durch ihren Arbeitsplatz bedingt unterwiesen werden. Darüber hinaus sind Unterweisungen zu folgenden Anlässen verpflichtend:
Unterweisungsthemen (eine kleine Auswahl):
Wir unterstützen Unternehmen in Duisburg hauptsächlich bei der Brandschutzunterweisung und im rückengesunden Verhalten am Arbeitsplatz - in Verwaltung, Industrie und in der Pflege.
Weiterführende Informationen:
Brandschutzunterweisung – jährliche Pflicht? Und wie oft müssen Brandschutzhelfer auffrischen?
Rückenkurse im Betrieb: Was bringen sie, und wer zahlt?