Kurse für den betrieblichen Sanitätsdienst
Wer muss Betriebssanitäter:innen einsetzen?
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Institutionen benötigen abhängig von Größe und Anzahl der Beschäftigten eine gewisse Anzahl ausgebildeter Betriebssanitäter:innen. Auf Baustellen wird ein/eine Betriebssanitäter:in verpflichtend sobald dort 100 Versicherte arbeiten. In Betriebsstätten wird mindestens 1 Betriebssanitäter:in benötigt, wenn 1501 Versicherte anwesend sind. Kleinere Betriebe benötigen Betriebssanitäter:innen je nach Art, Schwere und Anzahl der Unfälle im Betrieb.
Rechtsgrundlage bildet u.a. die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention. Im vierten Kapitel (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) wird die Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter:innen definiert.
Die Ausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst erfolgt in einer Grundausbildung (8 Tage) und einem Aufbaulehrgang (4 Tage). Die Fortbildung erfolgt nach drei Jahren.