Geprüfter Brandschutzbeauftragter
Die Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten in 8 Tagen bietet kompaktes und aktuelles Wissen nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 205 - 003) und entspricht mit 64 UE den Richtlinien vfdb 12-09/01 und VdS 3111.
Ziele:
Nach der Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten berätst und unterstützt Du Deinen Arbeitgeber in Brandschutzfragen, kontrollierst die Einhaltung von Brandschutzvorschriften und beurteilst Brandgefährdungen.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen, Brandlehre, Brand- und Explosionsgefahren, baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz, handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung, organisatorischer Brandschutz, Behörden, Feuerwehr und Versicherer sowie eine Abschlussprüfung.
Rechlicher Hintergrund:
In Industriebauten, größeren Versammlungsstätten, Krankenhäusern und Verkaufsstätten ist ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben. Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person, die für Fragen des Brandschutzes zuständig ist. Der Brandschutzbeauftragte kann intern oder extern bestellt werden.