Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst
- Qualifizierung -
Relevante Module für angehende Lehrkräfte:
M1+M2 = Lehrkraft in der Ersten Hilfe
M11+M11a = Fachdidaktische Qualifizierung
Betriebssanitäter - Grundausbildung + Aufbaulehrgang = Hospitation
M12 - Fortbildung für Lehrkräfte für den Betriebssanitätsdienst
Der im März 2020 neu herausgegebende DGUV Grundsatz 304-002 beschreibt die Voraussetzungen für die Lehrkraft für den betrieblichen Sanitätsdienst wie folgt:
Persönliche Voraussetzungen sind:
- Mindestalter 18 Jahre
- Beherrschung der deutschen Sprache in der schriftlichen und gesprochenen Form
Medizinisch-fachliche Qualifikation:
Mindestens sanitäts-/rettungsdienstliche Ausbildung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten inkl. dokumentierter und erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Ist diese Ausbildung länger als 3 Jahre her, müssen 30 UE Fortbildung mit notfallmedizinischen Inhalten nachgewiesen werden.
Pädagogische Qualifikation:
1. Anerkannte Lehrkraft in der Ersten Hilfe (Modul M1+M2)
2. Fachdidaktische und fachspezifische Lehrkräftequalifikation im Umfang von 24 UE (M11+M11a)
3. Hospitation - geleitete Praxisphase einer Grundausbildung und eines Aufbaulehrgangs unter Aufsicht / Begleitung eines Mentors / einer Mentorin (S1- S6)
Fortbildung für anerkannte Lehrkräfte für den Betriebssanitätsdienst:
Der Umfang der Fortbildung beträgt nun 24 UE und beinhaltet die Sicherung / Vertiefung relvanter fachlicher Kompetenzen, eine Aktualisierung des fachlichen Wissens sowie eine Erweiterung methodischer Kompentenzen sowie die Thematisierung angrenzender Themenfelder (beispielsweise aus dem Arbeitsschutz)