Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst
Nutzung des anerkannten Leitfadens für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern
Um Betriebssanitäter aus- und fortbilden zu dürfen, benötigst Du
1. die persönliche Qualifikation als Lehrkraft für den Betriebssanitätsdienst (Module M11 + M11a + mentorbegleitete und dokumentierte Hospitation eines Grund- und eines Aufbaulehrgangs)
2. den Träger, der durch den Fachbereich der DGUV anerkannt ist (siehe hier).
3. Gleichzeitig muss dieser Träger den Leitfaden nutzen auf den Du geschult wurdest.
Bei uns hast Du die relativ seltene Möglichkeit, die fachdidaktische Schulung und unmittelbar im Anschluss die Hospitation zu durchlaufen. Zudem kannst Du unseren Leitfaden auch erwerben:
Paket 1: Leitfaden zur Aus- und Fortbildung für Betriebssanitäter inkl. Schulungen und Einweisung ins Konzept für 3 Lehrkräfte
Paket 2: Leitfaden zur Aus- und Fortbildung ohne Schulungen oder Einweisung ins Konzept
Hintergrundinformationen:
Der im März 2020 neu herausgegebende DGUV Grundsatz 304-002 beschreibt die Voraussetzungen für die Lehrkraft für den betrieblichen Sanitätsdienst wie folgt:
Persönliche Voraussetzungen sind:
- Mindestalter 18 Jahre
- Beherrschung der deutschen Sprache in der schriftlichen und gesprochenen Form
Medizinisch-fachliche Qualifikation:
Mindestens sanitäts-/rettungsdienstliche Ausbildung im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten inkl. dokumentierter und erfolgreich abgeschlossener Prüfung. Ist diese Ausbildung länger als 3 Jahre her, müssen 30 UE Fortbildung mit notfallmedizinischen Inhalten nachgewiesen werden.
Pädagogische Qualifikation:
Fortbildung für anerkannte Lehrkräfte für den Betriebssanitätsdienst:
Der Umfang der Fortbildung beträgt nun 24 UE und beinhaltet die Sicherung / Vertiefung relevanter fachlicher Kompetenzen, eine Aktualisierung des fachlichen Wissens sowie eine Erweiterung methodischer Kompentenzen sowie die Thematisierung angrenzender Themenfelder (beispielsweise aus dem Arbeitsschutz)