Notfallkurse für Pflegepersonal
Fortbildungspflicht für Pflegekräfte gemäß 132 SGB V.
- Notfallsituationen in der Pflege
- Reanimationstraining für Pflegekräfte
Qualitätssicherung hat in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Bei der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das verhalten in Notfällen existieren. Mit unseren beiden Kursen können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen ihre Mitarbeitenden gezielt in Erster Hilfe fortbilden.
Inhouse Kurse gerne auf Anfrage
Unser offenes Kursangebot in Duisburg: